Als öffentlich-rechtlichen Körperschaft hat die Ortsgemeinde Rheinbreitbach kommunale Aufgaben in eigener Verantwortung zu regeln. Dabei sind selbstverständlich die Gesetze maßgeblich. Im Rahmen des Selbstverwaltungsrechtes der Ortsgemeinde hat der Ortsgemeinderat die folgenden Satzungen beschlossen: