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10. Januar 2021

EinwohnerInformation zum Wiederkehrenden Beitrag

Das Land Rheinland-Pfalz hat am 05. Mai 2020 die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen.



Meine sehr geehrten Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir haben die „erste Welle“ der Corona-Pandemie in unserem Rheinbreitbach vergleichsweise gut überstanden. Aber das anhaltende hohe Infektionsgeschehen schränkt uns auch weiterhin sehr ein.

Die Politik in Bund, Land, Kreis, VG und auch in Rheinbreitbach hat bisher insgesamt einen vernünftigen Rahmen gefunden, um angemessen auf die Pandemie zu reagieren. Viele Einschränkungen müssen hingenommen werden – Sie sind notwendig.

Leider ist die Gefahr einer Ansteckung noch nicht gebannt. Die Corona Pandemie hält uns weiter fest in ihrem Griff. Das Gegenteil ist der Fall, die Infektionszahlen nehmen - auch im Kreis Neuwied - deutlich zu. Daher sind Maßnahmen, die den Kontakt untereinander sehr einschränken, leider notwendig.

Nach § 16 der Gemeindeordnung sollen zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner Einwohnerversammlungen abgehalten werden.

Aber auf Grund der Pandemie und der damit verbundenen Auflagen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus kann ich leider keine Einwohnerversammlung durchführen.

Gegenstand der Einwohnerversammlung sollten die Erläuterungen zur Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) sein. Ein Thema, was uns alle betrifft.

Meine sehr geehrten Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da eine  Einwohnerversammlung aktuell und auch voraussichtlich in nächster Zeit nicht möglich sein wird, will ich Sie durch diese Mitteilung über die wiederkehrenden Ausbaubeiträge informieren.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen.

Auch die Ortsgemeinde Rheinbreitbach, die derzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge erhebt, bei denen nur die Anlieger an der ausgebauten Straße zahlen müssen, wird nun – unter Einräumung einer Übergangsfrist – umzustellen haben.

Das Konzept zur Einführung des wiederkehrenden Beitrages wurde im Ortsgemeinderat vorgestellt und beraten. Dieses Konzept soll nun auch allen Bürgern vorgestellt werden.

Da aber auf Grund der Pandemie leider keine Informationsveranstaltung durchgeführt werden kann, will ich Sie auf diesem Weg informieren.

Das im Folgenden dargestellte Konzept des wiederkehrenden Beitrages (wKB) für Rheinbreitbach bildet die Basis für die weiteren Beschlüsse im Ortsgemeinderat (Download PDF-Datei 1,3 MB).

Ich hoffe, dass Ihnen dies verständlich dargestellt ist.

Wenn Fragen bestehen, teilen Sie diese bitte mit!

An mich über: bürgermeister@rheinbreitbach.de oder per Mail an wkB@vgvunkel.de .

 

Vielen Dank.

Ihr

 

Roland Thelen

Ortbürgermeister



Dateien:
WkB-Rheinbreitbach.pdf1.3 M
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