Die Impfzentren in Rheinland-Pfalz sollen ab dem 7. Januar 2021 in Betrieb gehen. In unserem Impfzentrum in Oberhonnefeld sind alle Vorbereitungen abgeschlossen und das Impfzentrum ist einsatzbereit.
Ab dem 4. Januar wird die landesweite Hotline zur Terminvergabe freigeschaltet. Ab dann können telefonisch über die Hotline 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de Impftermine für ab dem 7. Januar vereinbart werden. Die Reihenfolge und Priorisierung wird durch die Corona-Impfverordnung des Bundes geregelt.
Eine Terminvergabe für das Impfzentrum erfolgt NICHT über das Impfzentrum und auch NICHT über das Kreisgesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur über die oben genannte Hotline bzw. Internetseite möglich.
Gruppe 1
- Alle Personen >= 80 Jahre
- Medizinisches Personal mit direktem Kontakt oder es besteht die unmittelbare Mo?glichkeit (Notaufnahme) eines Kontaktes zu Corona-Patienten
- Nicht med. Personal Pflegeeinrichtung/Krankenpflege
Gruppe 2
- Alter >=70 Jahre
- Personen mit einer geistigen Behinderung oder Trisomie 21
- Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Obdachlose oder Menschen in Asylbewerberheimen
- Pflegende Personen
- Enge Kontaktpersonen von zu pflegenden Personen oder schwangeren Personen
Gruppe 3
- Personen über 60
- Personen mit Vorerkrankungen
- Medizinisches Personal ohne direkten Kontakt zu Corona-Patienten
- Mitarbeiter in relevanten Positionen in folgenden Berufsgruppen:
o Regierung und Verwaltung
o Streitkräfte
o Polizei
o Feuerwehr und Katastrophenschutz
o Justiz
o Apotheke und Pharmazeutische Unternehmen
o Wasser und Energie
o Ernährungs- und Abfallwirtschaft
o Transport- und Verkehrswesen
o Informations- und Telekommunikationstechnik
o Erzieher und Lehrer
o Einzelhandel
Gruppe 4
- Alle anderen Personen
Die Impfung erfolgt immer am für den Wohnort zuständigen Impfzentrum. Wenn Sie also in Bad Honnef wohnen und in Oberhonnefeld arbeiten, ist das Impfzentrum im Rhein-Sieg Kreis für Sie zuständig. Wer in Koblenz wohnt und in Neuwied arbeitet, muss ins Impfzentrum der Stadt Koblenz.
Eine Impfung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Melden Sie sich bitte bei der landesweiten Termin-Vergabestelle über die Hotline 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Sie erhalten dann per Post oder per E-Mail ihre Legitimation und weitere Informationen. Auch der zweite Impftermin wird direkt vergeben. Im Impfzentrum ist diese Legitimation dann bei der Anmeldung vorzulegen. Ohne vorherige Terminvergabe wird kein Zutritt zum Impfzentrum gewährt.
Fu?r die Impfung der Personengruppen, die nicht mehr mobil sind oder nicht selbstständig in ein Impfzentrum kommen ko?nnen, soll es als Erga?nzung der Impfzentren mobile Impfteams geben. Sie werden zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeeinrichtungen aufsuchen.
Nachdem ein Termin telefonisch bei der landesweiten Terminvergabestelle erteilt wurde, erhalten Sie ihre Legitimation und weitere Informationen per Post. Im Impfzentrum ist diese Legitimation dann bei der Anmeldung vorzulegen. Im Wartebereich erfolgt eine Aufklärung über die Impfung und mögliche Risiken durch Info-Bildschirme und einen Arzt. Im Anschluss erhalten Sie ihre Impfung. Nach der Impfung werden Sie für einen kurzen Zeitraum noch von medizinischem Personal beaufsichtigt. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie ihre Dokumentation und können das Impfzentrum wieder verlassen. Für Zwischenfälle stehen Ärzte und medizinisches Personal jederzeit zur Verfügung.
Direkt am Impfzentrum sind ausreichend Parkplätze. Bitte folgen Sie der Beschilderung „Impfzentrum“. Die Adresse lautet: Weyerbuscher Weg, 56587 Oberhonnefeld-Gierend
Die Bus-Haltestelle "Höhchen/Westerwaldstraße" liegt direkt am Gelände zum Impfzentrum Oberhonnefeld-Gierend. Hier halten die folgenden Buslinien:
Linie 101: Rhein-Westerwald-Express: Neuwied - Horhausen (- Altenkirchen)
Linie 140: Straßenhaus - Asbach - Buchholz
Linie 142: Straßenhaus - Horhausen/Lautzert
Linie 183: Güllesheim / Kurtscheid / Rengsdorf - Schulzentrum Dierdorf
Linie 186: Kurtscheid - Waldbreitbach
Zunächst wird die Impfung nur über die zentralen Impfzentren durchgeführt. In jedem Landkreis steht in der Regel ein Impfzentrum zur Verfügung. Wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht, werden auch die niedergelassenen Ärzte Impfungen anbieten können. Nach ersten Schätzungen wird dies nicht vor Mitte 2021 sein.
Ziel war es, dass in kurzer Zeit ein zentrales Impfzentrum je Landkreis aufgebaut wird. Hierbei galt es eine Reihe an Anforderungen zu beachten. Mit dem Standort in Oberhonnefeld-Gierend haben wir eine zentrale Lage, die verkehrstechnisch gut angebunden ist (Bundesstraße und Autobahn). In direkter Nähe ist eine Haltestelle von 5 Buslinien. Zudem gibt es ausreichend Parkplätze. Es wird mit einer Betriebszeit des Impfzentrums bis zum 31.12.2021 geplant. Sporthallen, Gemeinschafts- und Bürgerhäuser wurden in der Planung nicht berücksichtigt, damit es hier im nächsten Jahr nicht zu Nutzungseinschränkungen kommt. Weitere Standorte sind im nächsten Jahr denkbar. Nun gilt es gemäß Vorgabe des Landes, zunächst ein Impfzentrum je Landkreis zu errichten.
Nein. Es gibt in Deutschland keine generelle Impfpflicht. Davon ausgenommen ist nur die von der der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masern-Impfung. Die muss seit dem 1. März 2020 bei allen Kindern ab dem ersten Geburtstag vorgewiesen werden, wenn sie in die Kindergärten oder in die Schulen kommen.
Mehr über die Corona Schutzimpfungen in Rheinland-Pfalz erfahren Sie unter: www.corona.rlp.de
Weitere Informationen zu den Impfstofftypen, zur Impfstoffzulassung und zur nationalen Impfstrategie finden Sie unter: www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen